Enzle ist nun bundesweit geschützt

20.02.2015

Das Maskottchen der Gartenschau Enzgärten 2015 ist offiziell geschützt. Mit zwei Urkunden bestätigte das Deutsche Patent- und Markenamt, dass Enzle als Wortmarke und Bildmarke vor wenigen Tagen in das Register eingetragen wurde. Beide Marken sind somit seit ihrer Anmeldung am 04.04.2014 bundesweit rechtlich geschützt.[weiter...]

Das Maskottchen der Gartenschau Enzgärten 2015 ist offiziell geschützt. Mit zwei Urkunden bestätigte das Deutsche Patent- und Markenamt, dass Enzle als Wortmarke und Bildmarke vor wenigen Tagen in das Register eingetragen wurde. Beide Marken sind somit seit ihrer Anmeldung am 04.04.2014 bundesweit rechtlich geschützt.

Mit der Eintragung erwirbt die Stadt Mühlacker als Inhaberin das alleinige Recht, die Marken für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu benutzen und Dritten die Nutzung zu gestatten. Die Schutzdauer endet im Jahr 2024 und kann jeweils um zehn Jahre verlängert werden.

Fast ein Jahr ist vergangen, seitdem die Markenanmeldung beantragt wurde. In Vorbereitung auf das komplexe Verfahren galt es im Verzeichnis der Waren- und Dienstleistungen zu definieren, was geschützt werden soll. Die Nennung von Oberbegriffen reichte dafür, seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2012, nicht mehr aus. Die Verwaltung wählte daraufhin mehr als 140 Begriffe aus, um die schützenswerten Waren und Dienstleistungen hinreichend klar und abschließend zu beschreiben.

Markenurkunde
Markenurkunde
 

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